FAQ – Häufige Fragen

Die Impfprophylaxe ist immer noch die wichtigste Massnahme zur Verhinderung von Infektionskrankheiten. Voraussetzung ist eine vollständige Grundimmunisierung sowie die anschliessenden Wiederholungsimpfungen.

Impfprotokoll für Hunde und Katzen:

Grundimmunisierung: Impfung mit 8, 12 und 16 Wochen, Abschliessen der Grundimmunisierung mit einer Impfung auf den Geburtstag.

Wiederholungsimpfungen: jährliche Auffrischung der Impfung

Tollwut-Impfung: Erstimpfung mit 12 Wochen möglich, die Wiederholungsimpfung wird alle 3 Jahre gemacht. Wichtig zu wissen ist, dass die Impfung 21 Tage vor Grenzübertritt gemacht werden (bei Erstimpfung), wird die Wiederholungsimpfung vor Ablauf des Impfschutzes gemacht, bleibt die Impfung durchgehend gültig.

Hunde und Katzen sollten 4x im Jahr entwurmt werden. Bei Tieren, welche Beutetiere, Aas oder Kot von Artgenossen fressen oder Auslauf ohne Aufsicht haben, empfehlen wir eine monatliche Entwurmung.

Hundwelpen werden im Alter von 2 Wochen, Katzenwelpen im Alter von 3 Wochen das erste Mal entwurmt, anschliessend wird alle 14 Tage entwurmt bis 2 Wochen nach Aufnahme der letzten Muttermilch. Danach wird eine monatliche Entwurmung empfohlen bis zum Alter von 6 Monaten.

Bei Hunden und Katzen ohne Freilauf und ohne Kontakt zu Artgenossen empfehlen wir eine regelmässige Untersuchung auf Flöhe, Zecken und Milben. Bei Befall werden die Ektoparasiten mit einem Ektoparasitizidum behandelt.

Haben die Tiere freien Auslauf und/oder regelmässigen Kontakt zu Artgenossen, wird eine ganzjährige Anwendung eines Ektoparasitidizides empfohlen gegen Flöhe und die Anwendung eines Zeckenmittels über die gesamte Zeckensaison.

Die Zahnhygiene spielt auch bei Hunden und Katzen eine wichtige Rolle. Der Zahnwechsel ist in der Regel spätestens im Alter von acht Monaten abgeschlossen. Danach sollten Sie mit der regelmässigen Zahnpflege bei Ihrem Tier beginnen. Reste von Futtermittel zwischen den Zähnen sind der ideale Nährboden für Bakterien. Diese vermehren sich, was zur Entstehung von Maulgeruch und Zahnbelag (Plaque) führt. Der Zahnbelag besteht aus einer Unmenge von Bakterien, die sich vermehren und durch Mineralien aus dem Speichel zu festem Zahnstein wird. Wird der Zahnstein nicht entfernt, kommt es oft zu einer Entzündung des Zahnfleisches bis schliesslich der gesamte Zahnhalteapparat betroffen ist. In schwerwiegenden, unbehandelten Fällen kann das den Verlust der Zähne zu Folge haben.

Auch bei alten, aber sonst fitten Tieren lohnt es sich, die Zähne zu reinigen. Dank gut verträglichen Narkosemitteln und gründlichen Voruntersuchungen kann ein Narkoserisiko abgewogen und minimiert werden.

Ist bereits zu viel Zahnstein gebildet, ist eine professionelle Zahnbehandlung nötig. Danach ist eine korrekte Zahnpflege durch den Tierhalter notwendig. Wir empfehlen deshalb das tägliche Zähneputzen, sowohl bei Hunden als auch bei Katzen. Dabei lohnt es sich, das Tier Schritt für Schritt an das Zähneputzen zu gewöhnen. Eine Alternative zum Zähneputzen sind Kaustreifen. Diese fördern unter anderem den Speichelfluss und reinigen die Zähne. Da gerade bei Katzen Zahnhygiene-Massnahmen oft schwierig umzusetzen sind, ist ein Trinkwasserzusatz oft die einzige praktikable Möglichkeit für den Tierhalter.

Gerne beraten wir Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten, die Zahnhygiene ihres Tieres zu verbessern.

Werden Hunde oder Katzen in die Auslandferien mitgenommen, gibt es einiges zu beachten. Sowohl die Einreise in andere Länder als auch die Rückreise in die Schweiz unterliegt bestimmten Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich deshalb frühzeitig, welche Massnahmen Sie vor Ihrer Reise treffen müssen.

Für Reisen nach Europa empfehlen wir folgende Massnamen.

  • Floh-, Mücken- und Zeckenschutz: Flöhe, Zecken und Mücken können Krankheitserreger auf Ihr Tier übertragen. Sandmücken können Leishmanien, die Erreger der Leishmaniose, auf Ihren Hund übertragen. Deshalb sollten Sie Ihr Tier vor Ort nach Einbruch der Abenddämmerung, wenn die Mücken am aktivsten sind, im Haus zu halten sowie Fenster und Türen mit engmaschigen Mückennetzen zu sichern.

                  - Schutzhalsbänder eine Woche vor Abreise

                  - Auftrage von Spot-On-Tinkturen mind. 24 Stunden vor Abreise

                  - Schutz während der Reise in angegebenen Wirkungsintervallen auffrischen

 

  • Wurmkur gegen Herz- und Lungenwürmer, Bandwürmer sowie Spul- und Hakenwürmer

    Anwendung von Wurmkuren mit breitem Wirkspektrum 4 Wochen nach Reisebeginn, danach in 4-wöchigen Abständen wiederholen bis 4 Wochen nach Rückkehr.

 

EU-Heimtierausweis und Mikrochip

Das Mitführen eines EU-Heimtierausweises ist verpflichtend. Hunde, Katzen und Frettchen müssen bei Grenzüberritt innerhalb der EU zur Identifikation mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Zudem muss das Tier vorschriftsgemäss gegen Tollwut geimpft werden.

 

Die RHD (virale hämorrhagische Krankheit / rabbit hemorrhagic disease) ist eine akute Viruserkrankung der Wild- und Hauskaninchen mit hoher Ansteckungsgefahr und meist tödlichem Ausgang. Die Verbreitung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt (Ausstellungen) oder indirekt durch virushaltige Sekrete, Kot und Harn und Insektenstiche.

Eine Immunprophylaxe durch Impfung ist in der Schweiz möglich und wird als Notfallmassnahme in verseuchten Gebieten sowie als Vorbeugung in Beständen mit Ausstellungstieren empfohlen.

Die Erstimpfung von Jungkaninchen erfolgt ab einem Alter von 10 Wochen. Der Impfschutz beginnt 1 Woche nach der Impfung und dauert 1 Jahr, d.h. die Impfung muss jährlich wiederholt werden.

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